Vereinbarung im Fall Google Street View
Nach dem Erscheinen von Google Street View in der Schweiz im August gab es scharfe Kritik direkt vom Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür. Unter anderem die Gesichter und Autokennzeichen seien ungenügend verwischt. Ausserdem seien die Kameras an den Autos zu hoch und bieten Einblicke über Hecken und Zäune. Nun gibt es eine erste Vereinbarung zwischen dem EDÖB und Google. Das Unternehmen darf nun weiter Fotos machen, diese aber vorerst nicht online bereitstellen. Google muss hierfür zudem eine Woche vorab informieren, wo fotografiert wird. Die rechtskräftige Beurteilung durch das Bundesverwaltungsgericht steht noch aus.
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